§ 127 StPO

Was ist über das Festnahmerecht des § 127 StPO gerechtfertigt?

  • grds nur die Freiheitsentziehung
  • KV, die natürliche Folge eines erforderlichen festen Zupackens sind
  • weitergehende KV nur über andere RF-Gründe
  • bei Festnahmen durch polizeibeamte kommen noch die gesetzlichen Bestimmungen über die Anwendung unmb Zwangs in Betracht

Diskussion