Definition
Bei der außergerichtlichen Sanierung beginnt das Unternehmen mit jedem Gläubiger (Banken, Lieferanten, Sozialversicherungen, Finanzamt) Gespräche.
Bei den Gesprächen kann festgestellt werden, bei welchen Gläubigern die Zustimmung leichter zu bekommen ist und bei welchen Gläubigern Probleme auftreten können.
Dann bietet das Unternehmen jedem Gläubiger eine Quote auf die bestehenden Schulden an: Das Unternehmen bezahlt einen Teil der Schulden, wenn der Gläubiger den Rest der Schulden erlässt
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Quote
Bei der Quote, die das Unternehmen den Gläubigern anbietet, ist zu beachten:
1. Die Zustimmung aller Gläubiger kann leichter erreicht werden, wenn allen Gläubigern die gleiche Quote angeboten wird.
2. Die Quote der außergerichtlichen Sanierung sollte höher sein als der Betrag, den die Gläubiger für den Fall der Insolvenz erwarten.
3. Schwierig werden die Verhandlungen mit den Gläubigern, die Sicherheiten für ihre Forderungen haben. Aber auch diese Gläubiger müssen zustimmen.
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Forderungsverzicht
Zu einem Forderungsverzicht sind die Gläubiger bereit, wenn die Gläubiger
1. die Krise des Unternehmens als sehr schwer ansehen
2. den Forderungsverzicht als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ansehen
3. für den Insolvenzfall deutlich weniger erwarten
Der Forderungsverzicht bringt eine Verbesserung des Verschuldungsgrades. Damit kann sich das Unternehmen wieder leichter Liquidität beschaffen.
Der Forderungsverzicht kann aber auch dazu führen, dass das Unternehmen Gewerbesteuer zahlen muss.
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Moratorium
Sehen die meisten Gläubiger die Krise des Unternehmens als nur vorübergehend an oder sind einige Gläubiger nicht zu einem Forderungsverzicht bereit, dann sollte das Unternehmen versuchen, ein Moratorium der Gläubiger zu erreichen.
Ein Moratorium ist die Erklärung der Gläubiger, dass sie während eines bestimmten Zeitraums still halten werden und ihre Forderungen nicht geltend machen werden.
Ein Unternehmen kann von den Gläubigern leichter ein Moratorium bekommen als einen Forderungsverzicht.
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Wenig Chancen
Eine außergerichtliche Sanierung hat wenig Chancen auf Erfolg, wenn das Unternehmen vor einem der folgenden Probleme steht:
1. Die Geschäftsleitung des Unternehmens hat die Geschäftspartner (Banken, Lieferanten usw.) lange Zeit nicht richtig über die Probleme des Unternehmens informiert. Wenn die Geschäftspartner kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Geschäftsleitung haben, wird die notwendige Zustimmung zur außergerichtlichen Sanierung nicht zu erreichen sein.
2. Das Unternehmen verfügt über zu wenig liquide Mittel. Ist das Unternehmen nicht in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, sondern zahlungsunfähig, dann muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen. Sonst besteht der Straftatbestand Insolvenzverschleppung.
3. Das Unternehmen kann den Gläubigern keine Quote anbieten, die deutlich über den Beträgen im Insolvenzfall liegt.
4. Ist keine dauerhafte Verbesserung bei den Umsätzen bzw. bei den Kosten zu erwarten, ist ein Insolvenzverfahren unausweichlich.
5. Die Zahl der Gläubiger ist relativ groß. Damit ist das Risiko groß, dass einer oder mehrere Gläubiger irgendwann nicht mehr zustimmen. Ist die Zahl der Gläubiger groß, ist es besser eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu versuchen.
Definition
Bei der außergerichtlichen Sanierung beginnt das Unternehmen mit jedem Gläubiger (Banken, Lieferanten, Sozialversicherungen, Finanzamt) Gespräche.
Bei den Gesprächen kann festgestellt werden, bei welchen Gläubigern die Zustimmung leichter zu bekommen ist und bei welchen Gläubigern Probleme auftreten können.
Dann bietet das Unternehmen jedem Gläubiger eine Quote auf die bestehenden Schulden an: Das Unternehmen bezahlt einen Teil der Schulden, wenn der Gläubiger den Rest der Schulden erlässt
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Quote
Bei der Quote, die das Unternehmen den Gläubigern anbietet, ist zu beachten:
1. Die Zustimmung aller Gläubiger kann leichter erreicht werden, wenn allen Gläubigern die gleiche Quote angeboten wird.
2. Die Quote der außergerichtlichen Sanierung sollte höher sein als der Betrag, den die Gläubiger für den Fall der Insolvenz erwarten.
3. Schwierig werden die Verhandlungen mit den Gläubigern, die Sicherheiten für ihre Forderungen haben. Aber auch diese Gläubiger müssen zustimmen.
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Forderungsverzicht
Zu einem Forderungsverzicht sind die Gläubiger bereit, wenn die Gläubiger
1. die Krise des Unternehmens als sehr schwer ansehen
2. den Forderungsverzicht als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ansehen
3. für den Insolvenzfall deutlich weniger erwarten
Der Forderungsverzicht bringt eine Verbesserung des Verschuldungsgrades. Damit kann sich das Unternehmen wieder leichter Liquidität beschaffen.
Der Forderungsverzicht kann aber auch dazu führen, dass das Unternehmen Gewerbesteuer zahlen muss.
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Moratorium
Sehen die meisten Gläubiger die Krise des Unternehmens als nur vorübergehend an oder sind einige Gläubiger nicht zu einem Forderungsverzicht bereit, dann sollte das Unternehmen versuchen, ein Moratorium der Gläubiger zu erreichen.
Ein Moratorium ist die Erklärung der Gläubiger, dass sie während eines bestimmten Zeitraums still halten werden und ihre Forderungen nicht geltend machen werden.
Ein Unternehmen kann von den Gläubigern leichter ein Moratorium bekommen als einen Forderungsverzicht.
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Wenig Chancen
Eine außergerichtliche Sanierung hat wenig Chancen auf Erfolg, wenn das Unternehmen vor einem der folgenden Probleme steht:
1. Die Geschäftsleitung des Unternehmens hat die Geschäftspartner (Banken, Lieferanten usw.) lange Zeit nicht richtig über die Probleme des Unternehmens informiert. Wenn die Geschäftspartner kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Geschäftsleitung haben, wird die notwendige Zustimmung zur außergerichtlichen Sanierung nicht zu erreichen sein.
2. Das Unternehmen verfügt über zu wenig liquide Mittel. Ist das Unternehmen nicht in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, sondern zahlungsunfähig, dann muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen. Sonst besteht der Straftatbestand Insolvenzverschleppung.
3. Das Unternehmen kann den Gläubigern keine Quote anbieten, die deutlich über den Beträgen im Insolvenzfall liegt.
4. Ist keine dauerhafte Verbesserung bei den Umsätzen bzw. bei den Kosten zu erwarten, ist ein Insolvenzverfahren unausweichlich.
5. Die Zahl der Gläubiger ist relativ groß. Damit ist das Risiko groß, dass einer oder mehrere Gläubiger irgendwann nicht mehr zustimmen. Ist die Zahl der Gläubiger groß, ist es besser eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu versuchen.
Definition Bei der außergerichtlichen Sanierung beginnt das Unternehmen mit jedem Gläubiger (Banken, Lieferanten, Sozialversicherungen, Finanzamt) Gespräche. Bei den Gesprächen kann festgestellt werden, bei welchen Gläubigern die Zustimmung leichter zu bekommen ist und bei welchen Gläubigern Probleme auftreten können. Dann bietet das Unternehmen jedem Gläubiger eine Quote auf die bestehenden Schulden an: Das Unternehmen bezahlt einen Teil der Schulden, wenn der Gläubiger den Rest der Schulden erlässt -------------------------------------------------------------- Quote Bei der Quote, die das Unternehmen den Gläubigern anbietet, ist zu beachten: 1. Die Zustimmung aller Gläubiger kann leichter erreicht werden, wenn allen Gläubigern die gleiche Quote angeboten wird. 2. Die Quote der außergerichtlichen Sanierung sollte höher sein als der Betrag, den die Gläubiger für den Fall der Insolvenz erwarten. 3. Schwierig werden die Verhandlungen mit den Gläubigern, die Sicherheiten für ihre Forderungen haben. Aber auch diese Gläubiger müssen zustimmen. -------------------------------------------------------------- Forderungsverzicht Zu einem Forderungsverzicht sind die Gläubiger bereit, wenn die Gläubiger 1. die Krise des Unternehmens als sehr schwer ansehen 2. den Forderungsverzicht als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ansehen 3. für den Insolvenzfall deutlich weniger erwarten Der Forderungsverzicht bringt eine Verbesserung des Verschuldungsgrades. Damit kann sich das Unternehmen wieder leichter Liquidität beschaffen. Der Forderungsverzicht kann aber auch dazu führen, dass das Unternehmen Gewerbesteuer zahlen muss. --------------------------------------------------------- Moratorium Sehen die meisten Gläubiger die Krise des Unternehmens als nur vorübergehend an oder sind einige Gläubiger nicht zu einem Forderungsverzicht bereit, dann sollte das Unternehmen versuchen, ein Moratorium der Gläubiger zu erreichen. Ein Moratorium ist die Erklärung der Gläubiger, dass sie während eines bestimmten Zeitraums still halten werden und ihre Forderungen nicht geltend machen werden. Ein Unternehmen kann von den Gläubigern leichter ein Moratorium bekommen als einen Forderungsverzicht. -------------------------------------------------- Wenig Chancen Eine außergerichtliche Sanierung hat wenig Chancen auf Erfolg, wenn das Unternehmen vor einem der folgenden Probleme steht: 1. Die Geschäftsleitung des Unternehmens hat die Geschäftspartner (Banken, Lieferanten usw.) lange Zeit nicht richtig über die Probleme des Unternehmens informiert. Wenn die Geschäftspartner kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Geschäftsleitung haben, wird die notwendige Zustimmung zur außergerichtlichen Sanierung nicht zu erreichen sein. 2. Das Unternehmen verfügt über zu wenig liquide Mittel. Ist das Unternehmen nicht in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, sondern zahlungsunfähig, dann muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen. Sonst besteht der Straftatbestand Insolvenzverschleppung. 3. Das Unternehmen kann den Gläubigern keine Quote anbieten, die deutlich über den Beträgen im Insolvenzfall liegt. 4. Ist keine dauerhafte Verbesserung bei den Umsätzen bzw. bei den Kosten zu erwarten, ist ein Insolvenzverfahren unausweichlich. 5. Die Zahl der Gläubiger ist relativ groß. Damit ist das Risiko groß, dass einer oder mehrere Gläubiger irgendwann nicht mehr zustimmen. Ist die Zahl der Gläubiger groß, ist es besser eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu versuchen.