Raumordnung_ Tutticompletti

Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen/ Ablauf der Eingriffs und Ausgleichsregelung

1. Vermeidungsgebot (Vorrangig sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen)
-> Alle Beeinträchtigungen vermeidbar ->Eingriff zulässig
-> Verbleibende Beeinträchtigungen sind erheblich -> Nein der Eingriff ist zulässig

2. Sind die Beeinträchtigungen erheblich -> JA -> Kompensationspflicht (Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen))
-> Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen sind für alle erheblichen Beeinträchtigungen möglich -> Der Eingriff ist zulässig

3. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nur zum Teil möglich -> Abwägung (Sind die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht zu kompensieren, sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen öffentlichen Belangen abzuwägen)
-> Belange von Naturschutz und Landschaftspflege überwiegen. Der Eingriff ist unzulässig
-> Andere Belange überwiegen -> Ersatzzahlung zweckgebunden für Naturschutz und Landschaftspflege im betroffenen Naturraum
 
 
 
Geregelt im Bundesnaturschutzgesetz
- Vermeidung -> Ausgleich und Ersatzmaßnahmen -> Abwägung (Geldzahlung oder unzulässig)

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