Lagerbuchhaltung und Inventur; Lagerkosten        

Inventur, Inventurarten

Nenne Vorschriften für die permanente Inventur.

1. Für jede Ein- und Auslagerung muss ein Beleg vorhanden sein.
2. Jeder Artikelbestand muss einmal jährlich körperlich erfasst, mit Datum dokumentiert und dem Soll-Bestand verglichen werden.
3. Inventurdifferenzen müssen korrigiert werden.

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