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Zumindest zu den Kernbegriffen im Strafrecht AT solltest du die Definitionen auswendig lernen. Hierzu gehören etwa die Kausalität, Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Rechtfertigungsgründe, Irrtum und Versuch sowie Täterschaft und Teilnahme.
In der Klausur musst du nicht jede Voraussetzung definieren. Du solltest vielmehr Schwerpunkte setzen. Das gleiche gilt für Meinungsstreitigkeiten zur Definition: Die verschiedenen Ansicht sind nur darzustellen, wenn hier erkennbar ein Schwerpunkt des Falles liegt und die verschiedenen Ansichten zu verschiedenen Ergebnissen führen.
Beim Auswendiglernen der Definitionen helfen insb. Karteikarten (digital oder auf Papier) und Eselsbrücken.
Diese zwölf Begriffe aus dem Strafrecht AT solltest du unbedingt definieren können:
Kausalität
objektive Zurechnung
Vorsatz
Eventualvorsatz (dolus eventualis)
Fahrlässigkeit
bewusste Fahrlässigkeit
Rechtfertigungsgründe, insb. Notwehr und Notstand
Schuld
Täterschaft
Teilnahme
Versuch
Irrtum
Die Definitionen findest du in Lehrbüchern, Skripten, juristischen Datenbanken und bei Karteikarten-Anbieter wie etwa „Examen mit Sandro“ oder Alpmann Schmidt. Vorsicht ist geboten bei allgemeinen Suchmaschinen wie Google und Safari. Insbesondere soweit diese KI-generierte Antworten anzeigen, solltest du die Ergebnisse nicht ungeprüft übernehmen.
Du musst nicht jede Voraussetzung definieren, sondern solltest klare Schwerpunkte setzen. Eine Definition ist grds. nur angebracht, wenn
das Vorliegen eines Merkmals im Einzelfall zweifelhaft ist und
die Definition folglich die benötigten Argumente liefert, warum das Merkmal zu bejahen oder zu verneinen ist.
Du solltest zudem jedes Merkmal nur einmal definieren und im Wiederholungsfall nach oben verweisen.
(Bode/Niehaus, Hausarbeit im Strafrecht, 2. Auflage 2023, Rz. 77)
Ist streitig, wie ein Merkmal zu definieren ist, bzw. gibt es mehrere Theorien, ist dies nur zu problematisieren, wenn hier erkennbar ein Schwerpunkt des Falles liegt oder die verschiedenen Ansätze zu verschiedenen Lösungen führen, sich also auf das Ergebnis auswirken.
Geht es z.B. um die Kausalität, solltest du wie folgt vorgehen:
Die Kausalität ist offensichtlich: Dann solltest du sie gar nicht problematisieren.
Die Kausalität ist zumindest fraglich: In diesem Fall solltest du die Kausalität anhand der Äquivalenztheorie zu prüfen. Danach ist die Handlung des Täters für den Erfolg kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele (conditio sine qua non) (Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 11. Aufl 2024, Rz. 32)
Die Kausalität ist offenbar problematisch: Dann solltest du auch auf die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung eingehen. Danach ist eine Handlung kausal, wenn sich an sie zeitlich nachfolgende Veränderungen in der Außenwelt angeschlossen haben, die mit der Handlung gesetzmäßig verbunden sind und sich als tatbestandsmäßiger Erfolg darstellen. (Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 11. Aufl. 2024, Rz. 35).
Ähnliches gilt für den Vorsatz:
Der Vorsatz ist offensichtlich: Dann solltest du ihn gar nicht definieren.
Der Vorsatz ist zumindest fraglich: In diesem Fall solltest du ihn definieren als Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestands in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände (verkürzt: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung). (Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, Rz 316)
Der Vorsatz ist offensichtlich problematisch: Dann solltest du ausführlicher auf den Vorsatz eingehen. Meistens geht es darum, den Eventualvorsatz (dolus eventualis) von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen. Darzustellen (und zu prüfen) ist,
Es empfiehlt sich, die Definitionen in Strukturen zu lernen.
Geht es z.B. um einen Irrtum, solltest du im Kopf haben, dass es folgende drei Irrtumsformen gibt
Tatbestandsirrtum,
Erlaubnistatbestandsirrtum und
Verbotsirrtum)
und wie diese voneinander abzugrenzen sind.
Geht es um einen Versuch, solltest du an diese Definitionen und Konstellationen denken:
unmittelbares Ansetzen
fehlgeschlagener Versuch
Aufgeben der Tat
freiwilliger Rücktritt vom Versuch
Es gibt verschiedene Methoden, um Definitionen auswendig zu lernen:
Schreibe sie zunächst auf eine Karteikarte (digital oder Papier) oder
kaufe dir fertige Karteikarten (z.B. von Alpmann Schmidt oder Examen mit Sandro).
Papier-Karteikarten sind grds. genauso gut geeignet wie digitale Karteikarten. Digitale Karteikartenprogramme wie z.B. Repetico haben aber den Vorteil, dass hierbei schon ein passender Lern-Algorithmus hinterlegt ist.
Zum Lernen von Definitionen ist der Leitner-Algorithmus besonders gut geeignet.
Wenn du analog lernst, gehe hierfür wie folgt vor:
Teile deine Karteikarten in mehrere Stapel.
Richtig beantwortete Karten wandern in den nächsten Stapel, falsch beantwortete zurück in den ersten.
Wiederhole die Karten in den späteren Stapeln seltener, um gezielt zu üben, was du noch nicht sicher kannst.
Bei digitalen Karteikartenprogrammen wie Repetico ist der Leitner-Algorithmus bereits automatisch hinterlegt. Du kannst ihn zusätzlich auf deine individuellen Bedürfnisse anpassen, indem du z.B. ein Lernzieldatum eingibst oder genau festlegst, in welchem Rhythmus dir gewusste und nicht gewusste Karteikarten noch einmal vorgelegt werden sollen.
Eselsbrücken helfen dabei, das Gelernte im Langzeitgedächtnis zu speichern. Bei juristischen Definitionen oder Problemfeldern bildet man hierfür zumeist aus ihren Anfangsbuchstaben der zentralen Begriffe ein Wort.
Ein Beispiel für eine Eselsbrücke zum Drei-Stufen-Modell bei der Notwehr ist „AST“ für
A= Ausweichen bzw. Hilfe von Dritte holen
S = Schutzwehr
T = Trutzwehr
Ein weiteres Beispiel für eine solche Eselsbrücke ist der Begriff „KEBAP“ als Zusammenfassung der wesentlichen Fallgruppen der Notwehr-Einschränkungen:
K = Krasses Missverhältnis
E = Enge persönliche Beziehung
B = Bagatellangriffe
A = Angriff schuldlos Handelnder
P = Provokation
Ja, die wichtigsten Begriffe aus dem Strafrecht AT solltest du unbedingt definieren können. Hierzu gehören insb. die Kausalität, die objektive Zurechnung, der Vorsatz (inkl. Eventualvorsatz), die Fahrlässigkeit (inkl. bewusster Fahrlässigkeit), die Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr und Notstand), die Schuld, Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Irrtum.
Bewährt hat sich das Lernen mit Karteikarten (aus Papier oder digital) und der sog. Leitner-Algorithmus, bei dem nicht gewusste Karteikarten häufiger wiederholt werden als die gewussten.
Definitionen sind ein wichtiges Fundament für eine erfolgreiche Klausur oder Hausarbeit. Weitere wichtige Elemente sind der Gutachtenstil und eine gute Schwerpunktsetzung. Vollkommen unproblematische Merkmale solltest du allenfalls kurz definieren und Meinungsstreitigkeiten nur darstellen, wenn hierbei erkennbar ein Schwerpunkt des Falles liegt und die verschiedenen Ansätze voraussichtlich zu unterschiedlichen Lösungen führen.