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Konkurrenz von Anfechtung zu c.i.c und dem Gewährleistungsrecht

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Anfechtung

c.i.c

Gewährleistungsrechte

§ 119 I Inhalts.-Erklärungsirrtum

Nebeneinander anwendbar

Anfechtungsregeln anwendbar!

§ 119 II Eigenschaftsirrtum

Nebeneinander anwendbar

Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB = lex specialis

 (Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung, Ausschlusstatbestand des §442 S. 2 und besondere Gewährleistungsfrist nach § 438 würden unterlaufen.)

§ 123 arglistige Täuschung

Nebeneinander anwendbar.

1.Anfechtung schützt die Freiheit der Willensbildung (ohne Schaden).

2. c.i.c. Ausgleich für Nachteile bei vorvertraglicher Pflichtverletzung.

Käufer hat Wahlrecht.

 

1.Rechte aus 437

2. Vernichtung des Rechtsgeschäft 142

 

Verkäufer nicht schutzwürdig.