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Test
Anfechtung | c.i.c | Gewährleistungsrechte |
§ 119 I Inhalts.-Erklärungsirrtum | Nebeneinander anwendbar | Anfechtungsregeln anwendbar! |
§ 119 II Eigenschaftsirrtum | Nebeneinander anwendbar | Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB = lex specialis (Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung, Ausschlusstatbestand des §442 S. 2 und besondere Gewährleistungsfrist nach § 438 würden unterlaufen.) |
§ 123 arglistige Täuschung | Nebeneinander anwendbar. 1.Anfechtung schützt die Freiheit der Willensbildung (ohne Schaden). 2. c.i.c. Ausgleich für Nachteile bei vorvertraglicher Pflichtverletzung. | Käufer hat Wahlrecht.
1.Rechte aus 437 2. Vernichtung des Rechtsgeschäft 142
Verkäufer nicht schutzwürdig. |