1/82

0%

noch 82

Lernen

Alle Karten

-

Karte 1 von 82

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 82

Beschaffung/Lager

Erfüllungsort

Beenden
Der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat. Der Schuldner wird an dem Erfüllungsort durch rechtzeitige und mangelfreie Leistungserbringung von seiner vertraglichen Verpflichtung befreit.
 
Gerichtlich ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers der Erfüllungsort für Waren und der Ort des Käufers der Erfüllungsort für Geld (die Bezahlung). Es ist möglich einen abweichenden Erfüllungsort vertraglich zu vereinbaren.(§ 269 BGB)
 
Beachten:
 
Der Erfüllungsort für die Zahlung ist der Wohnsitz Käufers. Der Käufer hat auf eigene Gefahr und Kosten das Geld an den Wohn- und Geschäftssitz des Verkäufers zu schicken, da Geldschulden Schickschulden sin. Der Erfüllungsort (Wohnsitz des Käufers) dient nur noch dem Nachweis, dass das Geld rechtzeitig bereitgestellt wurde.