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SUBS 7 AN Umsatzsteuer - Teil 1

1 Rechtsgrundlagen der Umsatzsteuer
1.1Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Umsatzsteuer-Anwendungserlass

  • Sach- oder Objektsteuer
    Indirekte Steuer - Käufer zahlt auf jeden Gegenstand beim Erwerb, abgeführt wird vom Unternehmen
  • Schuldner der Umsatzsteuer ist jedoch der Unternehmer
  • welcher Gebietskörperschaft die Einnahmen aus der Umsatzsteuer zufließen
    • Antwort: dem Bund, den Ländern und den Gemeinden = Gemeindesteuer 
     
  • Festgesetzt und erhoben wird die Umsatzsteuer von den Finanzämtern (Landesbehörden).
  • Für die Erhebung und Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer dagegen liegt die Kompetenz bei den Zoll- und Hauptzollämtern als Behörden des Bundes.
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