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AG Zivilstation

Beweisverfahren

Wie wird die Beweisstation geprüft, wenn 1) bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden hat und 2) wenn noch keine Beweisaufnahme stattgefunden hat? 

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1) Hat die Beweisaufnahme stattgefunden, ist die Frage: Ist Beweis geführt worden? Dies ergibt sich wiederum aus der Beweiswürdigung.
 
2) Hat noch keine Beweiswürdigung stattgefunden, ist die Frage: Ist Beweis zu erheben?
  1. (+), wenn beweisbelastete Partei zulässigen, geeigneten Beweis angeboten hat.
  2. Falls nicht bleibt Partei "beweisfällig". Es wird dann nach den allgemeinen Grundsätzen entschieden.