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Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

Erläutern Sie die Erfüllungs- und die Vertragsübernahme!

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Erfüllungsübernahme:
Ein Dritter verpflichtet sich den Gläubiger anstelle des Schuldners zu befriedigen. Dieser Gläubiger hat allerdings kein unmittelbares Forderungsrecht gegen den Dritten.
 
Vertragsübernahme:
Es erfolgt ein Parteiwechsel. Entweder der Schuldner oder der Gläubiger tritt aufgrund seiner vertraglichen Stellung als Partei aus dem Schuldverhältnis aus. Hierzu bedarf es der Zustimmung des anderen Vertragspartners.