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RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 2. Quartal

Zivilrecht

Warum ist der Anspruch des Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität seines genetischen Vaters nicht wegen der Interessen des Arztes und der Spender ausgeschlossen?

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Das Persönlichkeitsrecht der Samenspender und die Berufsausübungsfreiheit des Arztes sind in Abwägung mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Teil seines Persönlichkeitsrechts des Kindes bereits deswegen weniger schutzbedürftig, weil sie die Folgen einer anonymen Samenspende im Vorhinein berücksichtigen und sich auf die mit einem Auskunftsverlangen des gezeugten Kindes für sie verbundenen Folgen einstellen konnten. (RÜ 4/2019, S. 208)