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04. Betriebliche Steuern

Nenne die Steuerarten nach der Besteuerungsbasis

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Besitzsteuern (Besteuerung von Erträgen und Substanz)

Die Besitzsteuern gliedern sich in die Gruppen Ertrags- und Substanzsteuern.

Ertragssteuern (Besteuerung des Ergebnisses)

Auf den Gewinn, den Sie mit Ihrem Unternehmen erzielen, müssen Sie, je nach Rechtsform, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entrichten.

Substanzsteuern (Besteuerung des Mittelbestandes)

Hierbei wird nicht das Ergebnis Ihres Unternehmens besteuert, sondern die (Vermögens-)Substanz. Für das Grundstück, auf dem Ihr Hotel oder Restaurant steht, zahlt der Eigentümer die Grundsteuer, eine typische Substanzsteuer. Verschenken Sie Ihr Hotel oder bekommen Sie etwas geschenkt, verändert sich Ihr Vermögen bzw. die Substanz. Auch hierauf fallen Steuern an, die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Verkehrssteuern (Besteuerung von Verkehrsvorgängen)

Im Rahmen Ihres Unternehmens wickeln Sie verschiedene Rechtsgeschäfte ab, die der Besteuerung unterliegen. Berechnen Sie Ihrem Gast die Vergütung für die Übernachtung mit Frühstück, oder für Speisen und Getränke, so unterliegt dieser Vorgang der Umsatzsteuer. Kaufen Sie ein Grundstück für ein zu bauendes Hotel, so unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer. Ebenso zählt die Versicherungssteuer zu den Verkehrssteuern.

Verbrauchsteuern (Besteuerung des Güterverbrauchs)

Der Verbrauch bestimmter Güter wird zusätzlich zur Umsatzsteuer auch noch bestimmten Verbrauchsteuern unterworfen. Gerade im Gastgewerbe fallen mit Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Sektsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Lotterie- und Rennwettsteuer, etc. etliche Verbrauchsteuern an, die allerdings stets in die jeweiligen Preise bereits eingerechnet sind. Schauen Sie sich dazu auch die Erläuterungen zu direkte und indirekte Steuern an.