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RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 4. Quartal

Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Vertragsanpassung als Rechtsfolge bei Wegfall der Geschäftsgrundlage für die benachteiligte Partei unzumutbar?
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Eine Vertragsanpassung ist bei Wegfall der Geschäftsgrundlage im Allgemeinen dann unzumutbar, wenn sie nur zu einem Vertragsinhalt führen kann, der einer Überprüfung am Maßstab eines hypothetischen Parteiwillens nicht standhält und den zumindest eine Partei in Kenntnis der geänderten Umstände nicht vereinbart hätte. (RÜ 10/2019, S. 625)