1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 1. Quartal

Öffentliches Recht

Inwieweit ergibt sich aus dem Grundgesetz ein Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums?

Beenden
Der Anspruch ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Daraus folgt nicht nur ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern das Grundrecht verpflichtet den Staat auch im Sinne eines (originären) Leistungsrechts, Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG. Der Staat muss daher auch Mittel zur Erhaltung eines menschenwürdigen Existenzminimums gewähren. Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dabei steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der durch das BVerfG nur eingeschränkt überprüfbar ist. (RÜ 1/2020, S. 40 f.)