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RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 3. Quartal

Zivilrecht

Wann liegt ein Reisemangel vor?
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Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von derjenigen abweicht, die die Parteien bei Vertragsschluss vereinbart oder gemeinsam, auch stillschweigend, vorausgesetzt haben, sofern dies den Nutzen der Reise für den Reisenden beeinträchtigt. (RÜ 7/2020, S. 409)