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Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2020

02. Schwangerschaftsabbruch

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch für alle Beteiligten straflos?

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Gem. § 218 a Abs. 1 StGB ist bereits der Tatbestand des § 218 Abs. 1 StGB nicht verwirklicht, wenn der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren bei nachgewiesener Beratung von einem Arzt innerhalb von 12 Wochen seit der Empfängnis vorgenommen wird. Gem. § 218 a Abs. 2 und Abs. 3 StGB ist der Schwangerschaftsabbruch bei (unbefristeter) medizinischer und bei (befristeter) kriminologischer Indikation gerechtfertigt.