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VwGO 2023

01 Grundlagen des Verwaltungsprozesses

Was versteht man unter der Statthaftigkeit der Verfahrensart?

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  • Statthaftigkeit bedeutet, dass die streitige Maßnahme "ihrer Art nach" mit dem gewählten Rechtsbehelf angegriffen bzw. erstritten werden kann. 
  • richtet sich nach dem Klage- bzw. Antragsbegehren (vgl. § 88 VwGO; ggf. i.V.m. § 122 Abs. 1 VwGO)