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RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 2. Quartal

Zivilrecht

Was ist der Normzweck des § 906 BGB?

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§ 906 BGB ist eine sachenrechtliche Vorschrift. Sie soll bei der Nutzung eines Grundstücks im Verhältnis zu benachbarten Grundstücken auftretende Konflikte in einen vernünftigen Ausgleich bringen und begründet zu diesem Zweck unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Duldung von Immissionen. Ein beiderseitig unbeschränktes Recht, mit dem Grundstück nach Belieben zu verfahren (§ 903 Alt. 1 BGB), würde ebenso wie ein uneingeschränktes Recht, den jeweils anderen von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903 Alt. 2 BGB), eine sinnvolle Nutzung beider Grundstücke unmöglich machen.
(RÜ 4/2021, S. 223)