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Definitionen aus Falllösungen

Deliktsrecht

Körper- und Gesundheitsverletzung

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Eine Körperverletzung liegt vor, wenn die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird.
 
Eine Gesundheitsverletzung besteht in jedem Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden Zustands (pathologischer Zustand)