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RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 4. Quartal

Zivilrecht

Worauf gründet sich der Rechtsschein beim gutgläubigen Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen?

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Der Besitz allein begründet nicht den für den Gutglaubenserwerb nach § 932 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 366 Abs. 1 HGB erforderlichen Rechtsschein. Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, dass sich der Erwerber die Zulassungsbescheinigung Teil II (sog. Fahrzeugbrief) vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen. Dahinter steht die Erwägung, dass es Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben muss, wenn der Veräußerer den Fahrzeugbrief nicht vorlegen kann, jedenfalls aber nicht das schützenswerte Vertrauen rechtfertigt, der Besitzer des Gebrauchtwagens sei Eigentümer oder doch zur Verfügung über die Sache ermächtigt. (RÜ 11/2021, S. 706)