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Erbrecht 2023

06 Das gemeinschaftliche Testament

Unter welchen Voraussetzungen kann ein gemeinschaftliches Testament vorliegen, wenn die Verfügungen der Ehegatten in verschiedenen Urkunden enthalten sind?

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Über die Beantwortung dieser Frage herrscht Uneinigkeit:

  • Nach der Rspr. des RG (sog. objektive Theorie) mussten die beiden letztwilligen Verfügungen in einer äußerlich einheitlichen Urkunde (ggf. auch auf mehreren Blättern) enthalten sein, damit Gemeinschaftlichkeit der Errichtung gegeben war.
  • Nach einer in der Literatur vertretenen Auffassung genügt es, wenn die Eheleute den Willen haben, gemeinsam eine Regelung zu treffen (sog. subjektive Theorie). Dieser soll nötigenfalls durch Auslegung, sowie anhand der Umstände ermittelt werden.
  • Nach heute h.M. (vermittelnde Auffassung oder eingeschränkte subjektive Theorie) ist es nicht erforderlich, dass die Verfügungen der beiden Ehegatten in ein und derselben Urkunde enthalten sind. Erforderlich ist in diesem Fall jedoch, dass jeder ein formgültiges Testament errichtet hat und der Wille der Eheleute, gemeinsam zu testieren, aus den verschiedenen Urkunden erkennbar ist.