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Sachenrecht 2024

02 Besitzerwerb und -verlust

Was ist der genaue Unterschied zwischen einem Besitzdiener und einem Besitzmittler?

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Der Besitzmittler und der Besitzdiener unterscheiden sich dadurch, dass der Besitzdiener in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zum Geschäftsherren steht und dessen Weisungen unterworfen ist, während der Besitzmittler im Rahmen des Rechtsverhältnisses einer beschränkten Kontrolle des mittelbaren Besitzers unterliegt. Der Besitzdiener hat selbst keinen Besitz; Besitzer ist allein der Geschäftsherr. Der Besitzmittler ist hingegen selbst unmittelbarer Besitzer und mittelt seinem „Oberbesitzer“ den mittelbaren Besitz (vgl. § 868 BGB).