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Schuldrecht BT 2 (Miete, Leasing, Verbraucherdarlehen, Bürgschaft u.a.) 2023

01 - Darlehensvertrag

Welche Nichtigkeitsgründe kommen bei Darlehensverträgen insbesondere in Betracht?

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  1. § 138 Abs. 2 BGB: bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Darlehensgewährung und Zinszahlung. Ein auffälliges Missverhältnis ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Zins um 100 % oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt. Ferner muss ein in Abs. 2 genanntes Ausbeutungsmerkmal vorliegen.
  2. § 138 Abs. 1 BGB: setzt ebenfalls ein auffälliges Missverhältnis voraus. Zudem muss der Kreditgeber mit verwerflicher Gesinnung gehandelt haben. Bei einem besonders groben Missverhältnis besteht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln in verwerflicher Gesinnung, es sei denn, der Darlehensnehmer ist Unternehmer.