1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 2. Quartal

Zivilrecht

Nach welchen allgemein anerkannten Grundsätze haften Sportler einander bei Verletzungen während Wettkämpfen?

Beenden
Bei Sportarten, bei denen es in der Regel nicht zu Körperkontakt kommt (insbesondere Individualsportarten), ergeben sich keine Besonderheiten, es gilt § 276 BGB. Bei Sportarten, die typischerweise auch bei Einhaltung der Regeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung mit sich bringen (sog. Kampfsportarten, insbesondere auch Fußball), haften die Sportler einander nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Leichte Regelüberschreitungen führen nicht zu einer Haftung, soweit mit diesen Regelüberschreitungen gerechnet werden muss. Ein „normales“ Foulspiel führt daher beim Fußball nicht zu einer Haftung der Spieler untereinander; etwas anderes gilt bei groben Unsportlichkeiten oder bei Tätlichkeiten. (RÜ 4/2017, S. 222)