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IPR
Was ist eine "Anknüpfung"? (Def.)?
Die Zuweisung von Rechtsfrage an Rechtsordnung mithilfe von Verweisungsnormen (selbständigen Kollisionsnormen)
Eine alternative Anknüpfung (z. B. Art. 11 I EGBGB) verwirklicht das Günstigkeitsprinzip, d. h. es vermindet das Risiko der Formunwirksamkeit. Hiernach gibt es im Ggs. zur "festen" Anknüpfung mehrere Anknüpfungspunkte (z. B. bei Art. 11 I EGBGB)