1/6

0%

noch 6

Lernen

Alle Karten

-

Karte 1 von 6

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 6

Eigene

Wie werden abhandengekommene (nicht willentlich in Verkehr gebrachte) Willenserklärungen behandelt?

Beenden

Eine Ansicht (BGH, Brox/Walker): Keine Rechtswirkung, Schutz des Empfängers analog 122 bzw bei Verschulden über CIC

Gegenansicht (Palandt, MüKo): Empfänger konnte Abgabe annehmen, Erklärender hätte Sorgfalt walten lassen müssen, Anfechtung analog möglich

Stellungnahme: Schutz des Rechtsverkehrs, Nähe zu Trierer Weinversteigerung (Anfechtung), Duldungs- und Anscheinsvollmacht -> Zweite Ansicht!