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RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 4. Quartal

Öffentliches Recht

Unter welchen Voraussetzungen ist die Pflichtmitgliedschaft bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften verhältnismäßig?

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Verhältnismäßig ist die Pflichtmitgliedschaft nur, wenn sie zur Verfolgung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. Zu den legitimen öffentlichen Aufgaben gehören solche, bei denen ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht, deren Erfüllung durch die Pflichtmitgliedschaft gefördert wird, die durch private Verbände nicht ebenso wirksam wahrgenommen werden können und die nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Betroffenen führen. (RÜ 10/2017, S. 666 ff.)