1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 2.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

RÜ Check Wiederholungsfragen 2015

2/2015, Zivilrecht

Erstreckt sich die Interventionswirkung gemäß § 68 ZPO auch auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen die Entscheidung im Vorprozess nicht beruht?

Beenden
Nein. Sogenannte überschießende Feststellungen sind ausnahmslos von der Interventionswirkung ausgenommen. Die Interventionswirkung erstreckt sich gemäß § 68 ZPO ausschließlich auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen die Entscheidung beruht. (RÜ 5/2015, S. 301)