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RÜ Check Wiederholungsfragen 2016

1/2016, Öffentliches Recht

Muss die Bundesregierung eine nachträgliche Zustimmung des Bundestages zu einem bewaffneten Bundeswehreinsatz einholen, wenn sie diesen wegen Gefahr im Verzug eingeleitet hat und der Einsatz inzwischen beendet ist?

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Nein! Die Eilentscheidung der Bundesregierung entfaltet zunächst die gleiche Rechtswirkung wie die unter regulären Umständen im Verbund mit dem Bundestag getroffene Einsatzentscheidung. Für eine konstitutive parlamentarische Zustimmung ist bei einem von der Exekutive im Eilfall beschlossenen und bereits begonnenen Einsatz daher grundsätzlich ex nunc Raum. Etwas anderes gilt jedoch für den Fall der zwischenzeitlichen Beendigung des Einsatzes: Der Bundestag kann in diesen Fällen keinen rechtserheblichen Einfluss mehr auf die konkrete Verwendung der Streitkräfte nehmen. Die Eilentscheidungskompetenz der Bundesregierung modifiziert insoweit das der Wehrverfassung zugrunde liegende Prinzip der konstitutiven parlamentarischen Mitentscheidung. (RÜ 1/2016, S. 39)