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Gutachten

Warum muss ein Gutachter juristisch eine „natürliche“ Person sein, und was bedeutet dies für die gutachterliche Praxis?

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  • Grundsätzlich sollte das Gutachten immer an eine natürliche Person gerichtet sein, nicht aber an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts (Institutionen).
  • Ein gerichtlicher Sachverständiger ist immer eine natürliche Person, die ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung stellt, das Gutachten anfertigt und ggf. bei Gericht auftritt.
  • Viele Vorschriften sind auf natürliche Personen als Sachverständige zugeschnitten: Nur eine natürliche Person kann bspw. an einer Diskussion mit anderen Experten teilnehmen und qualitative Aussagen beurteilen.