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Prüfungswissen Mündliche

Stellen Sie die Urkundengeschichte der Grundrechte kurz dar

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England: 1689 Bill of Rights
USA: 1776 Virginia Bill of Rights --> waren konzipiert als einklagbare Rechte, sog. Grundsatz der Verfassungsgerichtsbarkeit
Frankreich: 1789 Declaration des Droits de l˚Homme et du Citoyen --> nicht einklagbar, richtete sich an Franzöischen Gesetzgeber
Deutschland
1818/1819 Süddeutsche Konstitutionen
1848/1849 Paulskirchenverfassung --> in FFM von der Frankfurter nationalverfassung für das in der Zeit der Revolution von 1848/1849 entstehende Deutsche Reich. Sah konstitutionelle Monarchie vor und beinhaltete einklagbare Grundrechte. Rezeption: u.a. Einfluss auf die Landesverfassungen und gesamtdeutschen Verfassung
1867/71 Bismarck-Verfassung --> Verfassung des Deutschen Kaiserreichs, galt 50 Jahre lang --> diese war aber Grundrechtslos. Wurde 1919 durch WRV aufgehoben (Art. 178 WRV)
--> nach PaulskirchenV wurde geklärt, ob es überhaupt Grundrechte geben sollte, 1867 wurde diskutiert, ob diese (nachdem die Entwicklung bzgl. der Grundrechtsgewährleistung in den Einzelstaaten fortgeschritten war) zusätzlich in die gemeinsame Bundesverfassung aufgenommen werden sollt --> Mehrheit im Reichstag hielt dies nicht für nötig und wollte rasch den Nationalstaat verwirklichen.
 
1919 Weimarer Reichsverfassung (P) zu fein ausdifferenziertes System --> Fehler war Reichspräsident
--> erste demokartische Verfassung, zahlreiche Artikel übernommen aus Paulskirchenverfassung und flossen ihrerseits in GG
--> Reichspräsident war Oberbefehlshaber, völkerrechtlicher Vertreter usw --> (P) er konnte die Grundrechte zur Wiederherstellung des Reichsfriedens aussetzen und die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen (Erlass sog. Notverordnungen)
--> Amt des Reichspräsidenten war mit weit reichenden Kompetenzen ausgestattet und dadurch wurde die Macht des Parlaments eingeschränkt --> vgl. mit starker Stellung Staatsoberhaupts der konstitutionellen Monarchie ("Ersatzkaiser")
1949 Grundgesetz