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100 Fragen und Antworten zum Allg. VerwR

1. Was ist öffentliches Recht?

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Gegenbegriff zu Privatrecht. Das öffentliche Recht, wenigstens seine wichtigsten Teile, nämlich das
Staats- und Verwaltungsrecht, hat den Staat als Hoheitsträger zum Gegenstand und dient der Begründung
und Begrenzung staatlicher Befugnisse.