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Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Definition: Steuern

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  • gemäß §3 Abs. 1 AO
  • Geldleistungen
  • keine Gegenleistung für eine Leistung
  • wird allen auferlegt
  • zur Erzielung von Einnahmen eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens
  • daran knüpft das Gesetz die Leistungsverpflichtung