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Allgemein

Wie kann im BGB fremdes Verhalten zugerechnet werden?

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Grds: Man ist nur für sein eigenes Handeln und Verhalten verantwortlich
Ausn: Zurechnung gem
          1. §278 bei vertraglichen SV
          2. §31: Organhaftung bei vertraglichen SV und Delikt
                        Verhältnis zu §278 str.
          3. §831 bei unerlaubter Handlung