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Leasing

Was sind die Merkmale des Leasing?

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Es handelt sich um einen atypischen Mietvertrag mit den folgenden Merkmalen:
 
-Gebrauchsüberlassung: Ein Vertragspartner überlässt dem anderen eine Sache gegen ein Entgelt dauerhaft zum Gebrauch. Zwischen diesen Parteien entsteht der Leasingvertrag. Die Sachmängelgewährleistung wird regelmäßig ausgeschlossen. (MIETE)

- Gefahrtragung: Der Leasingnehmer trägt die Gefahr für Untergang und Beschädigung der Sache und haftet für Instandhaltung (Sach- und Preisgefahr). Der Gefahrenübergang ist dabei idR wie im Kaufrecht ausgestaltet. (KAUF)

- Beteiligung eines Dritten: Der Leasinggeber kauft die Sache einem Dritten (Hersteller oder Lieferanten) ab und tritt die Ansprüche aus diesem Kaufvertrag dem Leasingnehmer ab. (GESCHÄFTSBESORGUNG)