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Revisionsklausur

Sachrüge (Verletzung Sachrechts)

Was gehört zum materiellen Recht?

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Substraktionsklausel: Alles was nicht zum Verfahrensrecht gehört.
Dem Verfahrensrecht gehört die verletzte Vorschrift an, wenn sie den Weg bestimmt, auf dem der Richter zur Entscheidungsfindung berufen und gelangt ist. Alle anderen Vorschriften sind dem sachlichen Recht zuzuordnen.