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Wann liegt eine Gefahr vor? (Def.) 

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Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten gei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschenk mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich oder ordnungsbehördlich geschütztes Rechtsgut (öffentliche Sicherheit o. Ordnung, §§ 1 I 1 PolG/§ 1 I OBG) schädigen wird.