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Straßenbau und Erhaltung

Wem gehörend die Straßen in Deutschland?

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Grundgesetz, Artikel 90: 
  • Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen 
  • Länder verwalten Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen 
  • Auf Antrag des Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen in bundeseigene Verwaltung nehmen