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StPO

StPO Tatbegriff

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Tat im prozessualen Sinn (=/= Tat im materiellrechtlichen Sinne)
Geschichtlicher Ablauf, der einen einheitlichen Lebenssachverhalt darstellt und dessen getrennte Betrachtung ein unnatürliches Auseinanderreissen darstellen würde. 

Bestimmt den Verfahrensgegenstand, relevant für ne bis in idem

Anknüpfungspunkt in StPO (§ 264 StPO): die in der Anklageschrift bezeichnete Tat

meist identisch mit materiellem Tatbegriff, Ausnahme z.B. Unfall, Unfall ist Zäsur oder Tötung eines Entdeckers (materiellrechtlich nach konkurrenzenrechtlicher Betrachtung 2 Tötungen), aber 2 prozessuale Taten