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Geschäftsführung ohne Auftrag

GoA - Einleitung und Anspruchsermittlung, Definition/Übersicht

GoA - Einleitung 

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nach der Legaldefinition des § 677 BGB liegt eine Geschäftsführung ohne Auftrag vor, wenn jemand (Geschäftsführer) für einen anderen (Geschäftsherrn) ein Geschäft führt, ohne von ihm beauftragt oder sonst dazu berechtigt zu sein 
  • durch die Geschäftsübernahme, die nach hM eine geschäftsähnliche Handlung (Rechtshandlung, auf die die Vorschriften über Willenserklärungen analog gelten) ist wird ein gesetzliches Schuldverhältnis ausgelöst, welches Rechte und Pflichten begründet 
  • Regelungszweck der §§ 677 ff. BGB ist der Ausgleich der Interessen des Geschäftsführers, für seine angefallenen Kosten einen Ausgleich zu erhalten und des Geschäftsherrn, vor Einmischung in seine Angelegenheiten geschützt zu sein