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StPO

Führen Protokollierungsfehler zur Revisibilität des Urteils?

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  • Grundsätzlich nein, eine Protokollrüge ist unzulässige
  • Aber Ausnahme: Behauptung eines Verfahrenfehlers, das Hauptverhandlungsprotokoll den Inhalt einer Verständigung nicht richtig wiedergibt.
  • Grund: Es lässt sich nicht ausschließen, dass gerade diese Dokumentation Grundlage für die Entscheidung des Angeklagten war, der Verständigung zuzustimmen.