1/56

0%

noch 56

Lernen

Alle Karten

-

Karte 1 von 56

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 56

StGB AT   Definitionen 

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

Beenden
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt.