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Unirep

(P): Erfasst § 366 auch den guten Glauben an die Vertretungsmacht des Kaufmanns bzgl. der Veräußerung?

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  • eA: Ja, Arg:
    • für den Dritten ist es oft schwer, abzugrenzen, ob der Kaufmann in eigenem oder in fremdem Namen handelt
    • HGB trennt nicht immer scharf zwischen Verfügung und Vertretung, zB § 49
      • Daraus folgend: Wirkung auch auf das Kausalgeschäft?
        • eA: konsequenterweise ja
        • aA: nicht mit dem Abstraktionsprinzip vereinbar, deshalb kondizierbar über Leistungskondiktion
  • aA: wegen o.g. bereicherungsrechtlichem Widerspruch iE nein