1/144

0%

noch 144

Lernen

Alle Karten

-

Karte 1 von 144

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 144

_StR Lücken

Was umfasst die objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei der Prüfung eines Fahrlässigkeitsdelikts?

Beenden
1. Es ist dasjenige Verhalten anzugeben, das in der konkreten Tatsituation sorgfaltsgemäß gewesen wäre. --> fiktive Maßfigur: Wie hätte sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in der konkreten Lage und sozialen Situation (= als Angehöriger des Verkehrskreises des Täters) verhalten?
--> Achtung hier könnte Sonderwissen/können eine Rolle spielen. hM: Verkehrskreis wird enger gefasst. Minderbefähigte handeln damit objektiv, aber nicht subjektiv sorgfaltswidrig. 

2. Damit ist das vom Täter an den Tag gelegte Verhalten zu vergleichen.

3. Liegt eine Abweichung nach unten vor, kann eine objektive Sorgfalts- pflichtverletzung festgestellt werden.