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_ÖR Lücken

Inwiefern darf im verwaltungsgerichtlichen Verfahren das Ermessen einer Behörde überprüft werden?

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Nur im Hinblick auf Rechtmäßigkeitserwägungen, aber nie im Hinblick auf Zweckmäßigkeitderwägungen. Das obliegt der Behörde. 

- Ermessensfehlgebrauch
- Ermessensausfall