Was ist der Unterschied zwischen besonderem öffentlichen Interesse und öffentlichem Interesse?

Besonderes öffentliches Interesse braucht man bei einem fehlenden Strafantrag bei relativen Antragsdelikten 
(Fischer, § 230 Rn. 4)
 
Öffentliches Interesse ist für die Anklage von Privatklagedelikten durch die StA, § 376 StPO

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