Welche Rechtsbehelfe können bei Erledigung oder gegen die Art und Weise der Zwangsmaßnahme eingelegt werden, wenn man zwischen Richter/Gericht und Staatsanwaltschaft unterscheidet?

- Richter/Gericht: § 304 StPO analog
- Staatsanwaltschaft/Ermittlungspersonen: § 98 II 2 StPO analog

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