Gilt das Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO wegen drohender Selbstbelastung auch bei Auslandstaten?

→ § 55 StPO billigt kein komplettes Schweigerecht zu, aber bzgl. belastender Fragen
 
  • § 55 StPO ist Ausfluss der durch die Menschenwürdegarantie und das Rechtsstaatgebot verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit
  • Wortlaut trägt keine Einschränkung bzgl. inländischer Verfolgung in sich
  • gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten - z.B. ein eingeleitetes Strafverfahren - mit der Strafverfolgung im Ausland zu rechnen ist

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