Staatsanwaltsklausur

Was sind absolute und relative Antragsdelikte?
Wo ist der Strafantrag geregelt, wer ist berechtigt, Form, Frist?
Wo wird im Gutachten das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angesprochen?

absolute (nur mit Antrag): §§ 194 I 1, 205 I
relative (Antrag ersetzt durch bes. öff Interesse): §§ 247 oder andere
 
1. Vorliegen eines Antrags: Verlangen auf Strafverfolgung eines bestimmten (auch unbekannten) T wegen einer bestimmten Tat [kannn auch Auslegung notwendig, ob Strafanzeige auch Strafantrag umfasst]
§ 77d -> Antrag kann auch zurückgenommen werden, aber dann nicht wieder gestellt
 
2. Antragsberechtigung: § 77 I -> Verletzte (der in dessen Rechtskreis)
 
3. Form und Frist: anders als § 158 StPO Schriftform, wenn nicht bei StA oder Gericht
 
 
II. Bejahung des bes. öff Strafverfoolgungsinteresses
- eig erst im B- Gutachten (weil neben strafrechtlicher Verfolgbarkeit auch weiteres Verhalten des Beschuldigten Nr. 234, 243 RiStBV)

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