Staatsanwaltsklausur

Folgt aus einem Verstoß gegen § 53 oder § 53a StPO ein Beweisverwertungsverbot? Was wenn falsch über § 53 oder Schweigepflichtsentbindung belehrt?
Verletzung von § 54 StPO?
Verletzung von § 55 StPO? vor allem wenn nach dem Verfahren der Zeuge Mitbeschuldigter wird?

Nein, anders als § 52 kein Belehrungspflicht, also auch kein Verstoß dagegen möglich (weil davon ausgegangen, dass Personen das wissen)
 
Anwalt der nicht von Schweigepflicht entbunden aussagt ist strafbar § 203 StGB aber ja auch daraus kein BVV
 
ABER wenn falsch belehrt (also bspw keine Entbindung mehr bestand) sagt Person nicht mehr mit freiem Willen aus und da Verstoß § 53 und BVV
da auch kein § 238 II
 
Unter § 54 StPO bspw Polizeibeamter -> BEV -> BVV nicht, weil nicht Schutz des Angekl sondern Schutz der Behörde/ Beamten
 
Bei § 55 muss belehrt werden und Ausfluss von § 136 und 52, soll nur Zeugen schützen und Verletzung daher nie BVV
außer Rollenwechsel, da kann Aussage nicht verwertet werden, weil ja Schutz des Besch Sinn (auch Mitangeklagte durch § 252)

Diskussion